Wasserleitungsgenossenschaft Düderode eG

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die Wasserleitungsgenossenschaft Düderode eG.

Allgemeines
Die Wasserleitungsgenossenschaft Düderode eG versorgt seit 1957 die Anschlüsse in Düderode (aktuell knapp 500 Personen) mit Trinkwasser vom Kahlberg. Auch das Waldschwimmbad Düderode wird mit Wasser vom Kahlberg beliefert. Der neue Hochbehälter am Kahlberg wurde 1997 in Betrieb genommen.

Wasserqualität
Das Quellwasser aus dem Kahlberg wird im Hochbehälter mit Chlordioxid aufbereitet. Das Wasser wird regelmäßig durch ein zertifiziertes Labor untersucht. Außerdem wird die Wasserqualität durch das Gesundheitsamt des Landkreises Northeim überwacht.
 
Nach der Trinkwasserverordnung wird das Wasser vierteljährlich auf die Parameter der sogenannten Gruppe A und jährlich auf die Parameter der Gruppe B untersucht. Eine regelmäßige Untersuchung auf radioaktive Stoffe ist nicht erforderlich, da bei den Erstuntersuchungen in den Jahren 2018/2019 die vorgegebenen Parameterwerte eingehalten wurden.
 
Das gelieferte Trinkwasser entspricht dem Härtebereich „hart“ (3,6 mmol/l; 20,4 °dH).
 
Calciumgehalt: 113 mg/l
Kaliumgehalt: 0,7 mg/l
Magnesiumgehalt: 19,7 mg/l :: Untersuchungsergebnisse

Wasserpreise
Verbrauchspreis: je Kubikmeter (1.000 Liter) netto 2,00 Euro, brutto (inkl. 7 % USt.) 2,14 Euro
Grundpreis: pro Jahr netto 40,00 Euro, brutto (inkl. 7 % USt.) 42,80 Euro

Standrohr:
Kaution: 500,00 Euro
Bereitstellungspauschale: netto 60,00 Euro, brutto (inkl. 7 % USt.) 64,20 Euro
Miete: je angefangenem Monat netto 25,00 Euro, brutto (inkl. 7 % USt.) 26,75 Euro
Die verbrauchte Wassermenge wird nach dem aktuell gültigen Verbrauchspreis abgerechnet.

Empfehlungen
Steigende Temperaturen, sinkende Niederschlagsmengen, immer mehr Hitzetage – vor allem in heißen und trockenen Sommern sollten auch Privatleute ihren Wasserverbrauch reduzieren und bewusster mit Wasser umgehen. So können wir die lebenswichtige Ressource Wasser schonen:
-      Geschirrspüler und Waschmaschine nur vollbeladen laufen lassen.
-      Dusche statt Vollbad.
-      Wasserspar-Duschkopf statt Standard-Duschkopf installieren.
-      Tropfende Wasserhähne und laufende Toilettenspülungen möglichst schnell beheben.
-      Waschmittel richtig dosieren.
-      Keine Schadstoffe (z. B. Farbreste, Medikamente) in die Toilette oder Spüle.
-      Lebensmittel möglichst regional und saisonal und aus ökologischem Anbau kaufen.
-      Nur nachts oder in den Morgen- oder Abendstunden gießen.
-      Regenwasser sammeln und zum Gießen nutzen.
-      Möglichst effizient gießen, nicht auf die Blätter, besser nahe am Erdboden.
-      Lieber seltener gießen und gut durchfeuchten, als täglich wenig.
-      Pool möglichst vor der Trockenheit und möglichst nachts befüllen.
-      Pool „pflegen“, z. B. Abdeckung schützt vor Verunreinigung und ⁠Verdunstung⁠.
-      Auto waschen nur in der Waschanlage.
 
Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. In Stagnationszeiten verändert sich die Wasserbeschaffenheit durch die Vermehrung von Mikroorganismen und durch Stoffe, die aus den Installationsmaterialien ins Trinkwasser abgegeben werden können. Zur Vermeidung eines gesundheitlichen Risikos lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser. Das Stagnationswasser können Sie beispielsweise zum Blumengießen verwenden.

Hinweise
Gemäß unserer Wasserlieferungsordnung hat der Grundstückseigentümer die Unterhaltungspflicht für die auf dem Grundstück des Eigentümers befindlichen Teile der Anschlussleitung. Die Wohngebäudeversicherung sollte daher ggf. daraufhin überprüft werden, ob diese auch Leitungsschäden außerhalb des Gebäudes einschließt.
 
Sofern Sie Anzeichen für Undichtigkeiten in unserem Leitungsnetz erkennen, informieren Sie uns bitte umgehend.
 
Die Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Der geltende Grenzwert kann von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden. In bestimmten Fällen kann auf Antrag beim Gesundheitsamt die Frist bis zum 12.01.2036 verlängert werden. Über die Entfernung oder Stilllegung von Bleileitungen sind die Verbraucher und das Gesundheitsamt zu informieren.
 
Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse der Wasserleitungsgenossenschaft Düderode eG werden nach der Feststellung durch die Generalversammlung im Unternehmensregister veröffentlicht und sind dort elektronisch abrufbar.
 
Rechtliche Grundlagen
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
 
Firmendaten
Wasserleitungsgenossenschaft Düderode eG
Rechtsform: eingetragene Genossenschaft
Sitz: Düderode
Registergericht und -nummer: Amtsgericht Göttingen GnR 130019
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Karl-Wiechert-Allee 76 a, 30625 Hannover
Bankverbindung: IBAN: DE15 2625 0001 0172 1405 76, BIC: NOLADE21NOM (Kreis-Sparkasse Northeim)
Steuer-Nr.: 21/201/04888
USt.-IdNr.: DE114764737